1. Allgemeines
2. Preise und Preisberechnung
3. Angebot
4. Schriftform
5. Bestellung und Auftragsbestätigung
a. Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung die Firma Car Wrapping Kuhnert verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich der Firma Car Wrapping Kuhnert bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie der Firma Car Wrapping Kuhnert schriftlich bestätigt sind.
b. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung, Bezahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.
c. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma Car Wrapping Kuhnert auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Firma Car Wrapping Kuhnert wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Firma Car Wrapping Kuhnert die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Firma Car Wrapping Kuhnert, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.
d. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit die Genehmigung durch die Firma Car Wrapping Kuhnert beschafft wird, ist dieser Vertreter des Kunden. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Kunde. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann die Firma Car Wrapping Kuhnert die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden der Firma Car Wrapping Kuhnert überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
e. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
6. Montagen
a. Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
b. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, das durch vom Kunden zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.
c. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von der Firma Car Wrapping Kuhnert auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.
7. Versand / Gefahrenübergang / Annahmeverzug (gilt nur bei Versendungskauf)
a. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht – sofern der Kunde nicht Verbraucher ist – auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma Car Wrapping Kuhnert oder einer anderen Fabrikationsstätte verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Besitzerlangung durch den Verbraucher über (§§ 446,447,474 BGB).
b. Nimmt ein Kunde, der kein Verbraucher ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma Car Wrapping Kuhnert berechtigt, – sofern kein Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 dieser AGB besteht – , wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
c. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält die Firma Car Wrapping Kuhnert sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die Firma Car Wrapping Kuhnert berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde, der nicht Verbraucher ist, die Firma Car Wrapping Kuhnert für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal Euro 20.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält die Firma Car Wrapping Kuhnert sich das Recht vor, diese geltend zu machen
d. Die Firma Car Wrapping Kuhnert ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
e. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma Car Wrapping Kuhnert und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Lieferung
a. Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die Firma Car Wrapping Kuhnert nicht zu vertreten hat, so ist die Firma Car Wrapping Kuhnert zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und Firma Car Wrapping Kuhnert dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
b. Sofern ein Fixtermin zur Lieferung bestimmt wurde, ist als solcher ausschließlich der Zeitpunkt des Versands maßgebend.
c. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die Firma Car Wrapping Kuhnert von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
9. Verarbeitung und Lagerung
a. Die Firma Car Wrapping Kuhnert liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma Car Wrapping Kuhnert übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Car Wrapping Kuhnert die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma Car Wrapping Kuhnert berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
10. Widerrufsrecht
Inhaber Markus Kuhnert
Lämlinstr. 39
74080 Heilbronn
11. Zahlung
a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Car Wrapping Kuhnert zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- u. Inkassokosten zu ersetzen. Die Firma Car Wrapping Kuhnert behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
c. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
d. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen
e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma Car Wrapping Kuhnert zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
f. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma Car Wrapping Kuhnert zur Folge. Die Firma Car Wrapping Kuhnert ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung.
12. Eigentumsvorbehalt
a. Der Firma Car Wrapping Kuhnert bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
b. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Kunde bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Firma Car Wrapping Kuhnert zu deren Sicherung ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Car Wrapping Kuhnert vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat die Firma Car Wrapping Kuhnert Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Kunde zurück zu übertragen.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Firma Car Wrapping Kuhnert unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Firma Car Wrapping Kuhnert unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die Firma Car Wrapping Kuhnert solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
d. Das von der Firma Car Wrapping Kuhnert gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Car Wrapping Kuhnert und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma Car Wrapping Kuhnert zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt Car Wrapping Kuhnert keinerlei Haftung.
13. Mängelrügen und Haftung
a. Mängel der Ware sind der Firma Car Wrapping Kuhnert unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaige Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Firma Car Wrapping Kuhnert zur Nachbesserung berechtigt. Lässt die Firma Car Wrapping Kuhnert eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder- sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist – auf Wandlung des Vertrages.
b. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit die Firma Car Wrapping Kuhnert in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.
c. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn die Firma Car Wrapping Kuhnert haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend.
d. Sämtliche Ansprüche gegen die Firma Car Wrapping Kuhnert, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübertragung auf den Kunden, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt.
e. Material-oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
14. Gewährleistung/Haftungsausschluss
a. Bei Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 bleibt unberührt. Die Firma Car Wrapping Kuhnert kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
b. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
c. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der Firma Car Wrapping Kuhnert anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der Firma Car Wrapping Kuhnert anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma Car Wrapping Kuhnert durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma Car Wrapping Kuhnert zum Erlöschen.
e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
f. Die Firma Car Wrapping Kuhnert übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um „Preiswert“ und nicht um „Konfektionsware“ handelt, müssen kleine Fehler durch die Firma Car Wrapping Kuhnert in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.
g. Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
h. War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist die Firma Car Wrapping Kuhnert berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Rücksendung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, Firma Car Wrapping Kuhnert der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
i. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.
j. Die Haftung der Firma Car Wrapping Kuhnert ist ausgeschlossen, außer (a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters.
Erfüllungsgehilfen (d.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
k. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhält der Kunde eine neue Farbgebung seines Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Originallackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, zu bedenken ist aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Die Firma Car Wrapping Kuhnert gewährt auf die Folie 1 Jahr Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch die Firma Car Wrapping Kuhnert und Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Die Firma Car Wrapping Kuhnert behält sich vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Die Firma Car Wrapping Kuhnert verpflichtet sich, während der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
1. Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
2. Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
15. Urheberechte
16. Mitteilungen
In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
17. Abtretung von Ansprüchen
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
19. Sonstige Bestimmungen
Stand: Heilbronn Böckingen, den 27.01.2015